ErwGr. 20

REG_2022_2399 · zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013

Die verstärkte Digitalisierung der für den internationalen Handel geltenden Zollformalitäten und Nichtzollformalitäten der Union hat den Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten eröffnet, die Zusammenarbeit im digitalen Bereich zwischen den Zollbehörden und den zuständigen Partnerbehörden zu verbessern. Zur Verwirklichung dieser Möglichkeiten und Prioritäten haben mehrere Mitgliedstaaten damit begonnen, Rahmen für nationale Single-Window-Umgebungen für den Zoll auszuarbeiten. Diese Initiativen unterscheiden sich je nach Niveau der bestehenden IT-Architektur im Zollbereich, ihren Prioritäten und ihren Kostenstrukturen erheblich voneinander. Daher müssen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, nationale Single-Window-Umgebungen für den Zoll für Nichtzollformalitäten der Union, die von dem EU CSW-CERTEX erfasst werden, einzurichten und zu betreiben, und zwar mit bestimmten Mindestfunktionen, die es ermöglichen, alle in den von den zuständigen Partnerbehörden verwendeten Nichtzollsystemen der Union vorhandenen Daten zu nutzen. Diese nationalen Single-Window-Umgebungen sollten die nationalen Komponenten der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll bilden und den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden, zuständigen Partnerbehörden und Wirtschaftsbeteiligten auf elektronischem Wege ermöglichen, damit die zollrechtlichen Vorschriften und die vom EU CSW-CERTEX erfassten Nichtzollformalitäten der Union eingehalten und effizient durchgesetzt werden können.
Im Einklang mit diesem Ziel sollten die nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll es den nationalen Zollbehörden ermöglichen, die Formalitäten, zu denen ihnen Daten aus dem Nichtzollsystem der Union über das EU CSW-CERTEX übermittelt werden, automatisch zu überprüfen. Mithilfe der nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll sollten die zuständigen Partnerbehörden auch die Mengen zugelassener Waren überwachen und kontrollieren können („Mengensteuerung“), die von den Zollbehörden unionsweit überlassen wurden. Dies sollte dadurch sichergestellt werden, dass die notwendigen Abfertigungsinformationen den Nichtzollsystemen der Union über das EU CSW-CERTEX zur Verfügung gestellt werden. Praktisch bedeutet dies, dass die Mengensteuerung auf Unionsebene erforderlich ist, um eine bessere Durchsetzung der Nichtzollformalitäten zu ermöglichen, indem die Nutzung genehmigter Mengen für die Überlassung von Waren automatisch und konsequent überwacht wird, damit so deren Übernutzung oder missbräuchliche Anwendung verhindert wird. Durch die Verknüpfung der nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll mit dem EU CSW-CERTEX würde eine effiziente Mengensteuerung auf Unionsebene erleichtert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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