ErwGr. 22

REG_2022_2399 · zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013

Jeder Mitgliedstaat sollte eine oder mehrere zuständige Behörden als Verantwortliche für die Datenverarbeitungsprozesse, die im Rahmen seiner nationalen Single-Window-Umgebung für den Zoll vorgenommen werden, benennen. Diese Datenverarbeitung sollte im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen. Da einige der Daten, die aus der nationalen Single-Window-Umgebung für den Zoll stammen, über das EU CSW-CERTEX mit Nichtzollsystemen der Union ausgetauscht werden sollen, sollte jeder Mitgliedstaat verpflichtet sein, der Kommission unverzüglich über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Mitteilung zu machen, die die Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder Integrität der in seiner nationalen Single-Window-Umgebung für den Zoll verarbeiteten und über das EU CSW-CERTEX ausgetauschten personenbezogenen Daten beeinträchtigt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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