ErwGr. 29

REG_2022_2399 · zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013

Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 wird jedem Wirtschaftsbeteiligten, der an Zollvorgängen beteiligt ist, eine EORI-Nummer als Kennung für jeden Verkehr mit den Zollbehörden in der Union zugeteilt. Die Kommission unterhält ein zentrales EORI-System, um Daten in Verbindung mit der EORI-Nummer zu speichern und zu verwalten. Zur Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen an der Warenabfertigung beteiligten Behörden sollten die zuständigen Partnerbehörden Zugang zum EORI-System haben, um die EORI-Nummer zu überprüfen, die sie von Wirtschaftsbeteiligten im Zusammenhang mit der Abwicklung ihrer Formalitäten verlangen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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