ErwGr. 31

REG_2022_2399 · zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013

Mit der Entwicklung der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll sind verschiedene Umsetzungskosten verbunden. Es ist wichtig, diese Kosten je nach Art der erbrachten Dienstleistungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in der am besten geeigneten Weise aufzuteilen. Die Kommission sollte die Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Pflege und dem Betrieb des EU CSW-CERTEX — der zentralen Komponente der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll — und die Kosten im Zusammenhang mit der Sicherstellung ihrer Schnittstellen zu den Nichtzollsystemen der Union tragen. Die Mitgliedstaaten sollten die Kosten tragen, die mit ihrer Aufgabe, d. h. der Sicherstellung der Schnittstellen mit dem EU CSW-CERTEX, sowie mit der Entwicklung, der Integration und dem Betrieb der nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll zusammenhängen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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