REG_2022_2399 · zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013
Die Kommission sollte den Stand der Entwicklung der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll und das Potenzial für die Ausweitung ihrer Anwendung regelmäßig überprüfen. Zu diesem Zweck sollte die Kommission jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll und der nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll unter Bezugnahme auf das Arbeitsprogramm erstellen. Darüber hinaus sollte der Bericht auch einen detaillierten Überblick über die bestehenden Nichtzollformalitäten der Union und die in den Legislativvorschlägen der Kommission enthaltenen Formalitäten bieten, damit man einen klaren Überblick über den Stand der Digitalisierung der Formalitäten an der Grenze erhält. Überdies sollte der Bericht mindestens alle drei Jahre die Ergebnisse der regelmäßigen Überwachung der Funktionsweise der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll enthalten. Neben der Überwachung sollte die Kommission auch die Leistung des EU CSW-CERTEX evaluieren, um für die wirksame Durchsetzung der Nichtzollformalitäten der Union, die vom EU CSW-CERTEX erfasst werden, zu sorgen. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat regelmäßig Bewertungsberichte über die Funktionsweise der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll vorlegen. Angesichts der Fortschritte, die bei der Verwirklichung einer verbesserten Zusammenarbeit im digitalen Bereich zwischen den Zollbehörden und den an der Warenabfertigung beteiligten zuständigen Partnerbehörden zur Sicherstellung vereinfachter Verfahren für die Wirtschaftsbeteiligten und zur wirksamen Durchsetzung der Nichtzollformalitäten der Union erzielt wurden, sollten in diesen Berichten eine Bilanz der Fortschritte gezogen, Bereiche für Verbesserungen ermittelt und Empfehlungen für die Zukunft ausgesprochen werden. In den Berichten sollten auch einschlägige Informationen der Mitgliedstaaten unter anderem über ihre nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll berücksichtigt werden. Für die Zwecke der Überwachung und Berichterstattung sollte die Kommission einen ständigen Dialog mit den Mitgliedstaaten, den einschlägigen Wirtschaftsbeteiligten und anderen relevanten Parteien organisieren und pflegen.
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