REG_2022_2399 · zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013
Im Einklang mit der im EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 dargelegten Vision und den umfassenderen Anstrengungen, die Berichterstattungsverfahren für den internationalen Warenhandel zu vereinfachen und digitalisieren, hat die Kommission ein freiwilliges Pilotprojekt mit der Bezeichnung „Single Window der Europäischen Union für den Austausch von Bescheinigungen im Zollbereich“ entwickelt. Dieses Projekt ermöglicht es den Zollbehörden, die Einhaltung einer bestimmten Zahl von Nichtzollformalitäten automatisch zu überprüfen, indem Informationen zwischen den Zollsystemen der teilnehmenden Mitgliedstaaten und den jeweiligen Nichtzollsystemen der Union ausgetauscht werden können. Mit dem Projekt wurden zwar die Abfertigungsverfahren verbessert, durch die Freiwilligkeit wird aber eindeutig sein Potenzial eingeschränkt, wesentliche Vorteile für die Zollbehörden, die zuständigen Partnerbehörden und die Wirtschaftsbeteiligten zu generieren. Der potenzielle Nutzen des Projekts ist insbesondere deshalb begrenzt, weil kein umfassender Überblick über alle Ein- und Ausfuhren in die bzw. aus der Union gegeben wird und weil es nur begrenzte Auswirkungen auf die Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Wirtschaftsbeteiligten hat.
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