ErwGr. 9

REG_2022_2399 · zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013

Damit das Ziel einer vollständig digitalen Umgebung und einer effizienten Warenabfertigung für alle am internationalen Handel beteiligten Parteien verwirklicht werden kann, müssen gemeinsame Vorschriften für eine harmonisierte und integrierte Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll (im Folgenden „Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll“) festgelegt werden. Diese Umgebung sollte eine Reihe vollständig integrierter elektronischer Dienstleistungen umfassen, die auf Unionsebene und nationaler Ebene erbracht werden, um den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit im digitalen Bereich zwischen den Zollbehörden und den zuständigen Partnerbehörden im digitalen Bereich zu erleichtern und die Warenabfertigungsverfahren für Wirtschaftsbeteiligte zu straffen. Die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll sollte im Einklang mit den Möglichkeiten für die vertrauenswürdige Identifizierung und Authentifizierung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) sowie dem Grundsatz der einmaligen Erfassung, wie er in der Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) noch einmal dargelegt wurde, entwickelt werden. Damit die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll umgesetzt werden kann, ist es notwendig, auf der Grundlage des Pilotprojekts ein System für den Austausch von Bescheinigungen, das elektronische Single-Window-System der Europäischen Union für den Austausch von Bescheinigungen im Zollbereich (EU CSW-CERTEX), einzurichten, das nationale Single-Window-Umgebungen für den Zoll und Nichtzollsysteme der Union, mit denen bestimmte Nichtzollformalitäten der Union verwaltet werden, miteinander verknüpft. Es ist außerdem erforderlich, nationale Single-Window-Umgebungen für den Zoll zu harmonisieren, diese Umgebungen in die Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll zu integrieren und eine Reihe von Vorschriften für die digitale Verwaltungszusammenarbeit im Rahmen der Single-Window-Umgebung der EU für den Zoll festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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