Art. 1 – Gegenstand

REG_2022_2463 · zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 (Makrofinanzhilfe +)

(1)Mit dieser Verordnung wird ein Instrument für die Unterstützung der Ukraine durch die Union (Makrofinanzhilfe +) (im Folgenden „Instrument“) geschaffen, die aus Darlehen, nicht rückzahlbarer Unterstützung und einem Zinszuschuss besteht.
(2)Es werden die Ziele des Instruments, seine Finanzierung, die Formen der in seinem Rahmen gewährten Unionsfinanzierung und die Regeln für die Bereitstellung der Mittel festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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