ErwGr. 12

REG_2022_2463 · zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 (Makrofinanzhilfe +)

Um die allgemeine Zielsetzung des Instruments zu erreichen, sollte dieser Beistand dazu dienen, die Makrofinanzstabilität in der Ukraine zu fördern und die externen Finanzierungsengpässe des Landes abzumildern. Die Kommission sollte die Unterstützung im Rahmen des Instruments im Einklang mit den zentralen Grundsätzen und Zielsetzungen leisten, die in den verschiedenen Bereichen des auswärtigen Handelns und in anderen relevanten Politikbereichen der Union getroffen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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