ErwGr. 9

REG_2022_2463 · zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 (Makrofinanzhilfe +)

Der Europäische Rat hat am 23. Juni 2022 beschlossen, der Ukraine den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen. Die Ukraine auch weiterhin nach Kräften zu unterstützen, ist eine der größten Prioritäten der Union. Angesichts des enormen Schadens, den der russische Angriffskrieg bei Wirtschaft, Bevölkerung und Unternehmen anrichtet, setzt anhaltende starke Unterstützung ein organisiertes kollektives Vorgehen voraus, das in dem mit dieser Verordnung geschaffenen Instrument zur Unterstützung der Ukraine (Makrofinanzhilfe +) (im Folgenden „Instrument“) festgelegt wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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