ErwGr. 17

REG_2022_2463 · zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 (Makrofinanzhilfe +)

In dieser Verordnung sollte festgelegt werden, welche Mittel vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 für das Instrument zur Verfügung stehen, wobei Auszahlungen bis zum 31. März 2024 möglich sein sollten. Ein Betrag von maximal 18 Mrd. EUR sollte in Form von Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich dazu sollte diese Verordnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2027 einen Zinszuschuss vorsehen. Damit die Finanzierung der Zinskosten während der gesamten Laufzeit der Darlehen sichergestellt ist, sollten die Beiträge der Mitgliedstaaten über das Jahr 2027 hinaus erneuert und weiterhin als externe zweckgebundene Einnahmen vorgesehen werden, es sei denn, künftige mehrjährige Finanzrahmen sehen eine anderweitige Finanzierung vor. Somit könnten die Beiträge der Mitgliedstaaten über das Jahr 2027 hinaus verlängert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 17 REG_2022_2463 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 17 REG_2022_2463 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.