ErwGr. 20

REG_2022_2463 · zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung der Ukraine für 2023 (Makrofinanzhilfe +)

Unterstützung im Rahmen dieses Instruments sollte nur unter der Vorbedingung gewährt werden, dass die Ukraine weiterhin wirksame demokratische Mechanismen und Institutionen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems, und das Rechtsstaatsprinzip respektiert und die Achtung der Menschenrechte garantiert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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