ErwGr. 51

REG_2022_2472 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Beihilfen zur Beseitigung von durch geschützte Tiere verursachten Schäden sollten KMU zur Verfügung stehen, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind. Die Bedingungen für die Freistellung von Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch geschützte Tiere verursacht wurden, sollten der bereits gängigen Praxis für andere Ausgleichsbeihilfen wie Beihilfen zum Ausgleich des Verlusts von vernichteten Tieren oder Pflanzen auf der Grundlage des Marktwerts, zur Bezahlung der Veterinär- oder Arbeitskosten und zum Ausgleich der Sachschäden an landwirtschaftlichen Ausrüstungen, Maschinen, landwirtschaftlichen Gebäuden und Lagerbeständen entsprechen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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