zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
REG_2022_2472 · 64 Artikel · 2 Anhänge · 69 Erwägungsgründe
Artikel
- Art. 1Geltungsbereich
- Art. 2Begriffsbestimmungen
- Art. 3Freistellungsvoraussetzungen
- Art. 4Anmeldeschwellen
- Art. 5Transparenz der Beihilfe
- Art. 6Anreizeffekt
- Art. 7Beihilfeintensität und beihilfefähige Kosten
- Art. 8Kumulierung
- Art. 9Veröffentlichung und Informationen
- Art. 10Entzug des Rechtsvorteils der Gruppenfreistellung
- Art. 11Berichterstattung
- Art. 12Evaluierung
- Art. 13Überwachung
- Art. 14Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Primärproduktion
- Art. 15Beihilfen für die landwirtschaftliche Flurbereinigung
- Art. 16Investitionsbeihilfen für die Aussiedlung von landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden
- Art. 17Beihilfen für Investitionen in die Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Art. 18Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte und Existenzgründungsbeihilfen für landwirtschaftliche Tätigkeiten
- Art. 19Gründungsbeihilfen für Erzeugergruppierungen und -organisationen im Agrarsektor
- Art. 20Beihilfen für die Teilnahme von Erzeugern landwirtschaftlicher Erzeugnisse an Qualitätsregelungen
- Art. 21Beihilfen für Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen
- Art. 22Beihilfen für Beratungsdienste
- Art. 23Beihilfen für Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe
- Art. 24Beihilfen zur Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Art. 25Beihilfen zur Beseitigung von Schäden infolge von einer Naturkatastrophe gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen
- Art. 26Beihilfen zu den Kosten für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen oder Pflanzenschädlingen und Beihilfen zur Beseitigung der durch Tierseuchen oder Pflanzenschädlinge entstandenen Schäden
- Art. 27Beihilfen für den Tierhaltungssektor und Beihilfen für Falltiere
- Art. 28Beihilfen für die Zahlung von Versicherungsprämien und für Finanzbeiträge für Fonds auf Gegenseitigkeit
- Art. 29Beihilfen zur Beseitigung von durch geschützte Tiere verursachten Schäden
- Art. 30Beihilfen für die Erhaltung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft
- Art. 31Beihilfen für Tierwohlverpflichtungen
- Art. 32Beihilfen für die Zusammenarbeit im Agrarsektor
- Art. 33Beihilfen zum Ausgleich von Nachteilen im Zusammenhang mit Natura-2000-Gebieten
- Art. 34Beihilfen für Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen
- Art. 35Beihilfen für ökologischen/biologischen Landbau
- Art. 36Beihilfen für Investitionen zur Erhaltung des Kultur- und Naturerbes in landwirtschaftlichen Betrieben oder in Wäldern
- Art. 37Beihilfen zur Beseitigung von durch Naturkatastrophen im Agrarsektor verursachten Schäden
- Art. 38Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen im Agrar- und Forstsektor
- Art. 39Beihilfen für Kosten, die Unternehmen entstehen, die an Projekten operationeller EIP-Gruppen teilnehmen
- Art. 40Begrenzte Beihilfebeträge für Unternehmen, die von Projekten operationeller EIP-Gruppen profitieren
- Art. 41Beihilfen für die Aufforstung und die Anlage von Wäldern
- Art. 42Beihilfen für Agrarforstsysteme
- Art. 43Beihilfen für die Vorbeugung von Schäden und die Wiederherstellung von Wäldern
- Art. 44Beihilfen für Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts von Waldökosystemen
- Art. 45Beihilfen für gebietsspezifische Benachteiligungen, die sich aus bestimmten verpflichtenden Anforderungen ergeben
- Art. 46Beihilfen für Waldumwelt- und -klimaleistungen und die Erhaltung von Wäldern
- Art. 47Beihilfen für Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen im Forstsektor
- Art. 48Beihilfen für Beratungsdienste im Forstsektor
- Art. 49Beihilfen für Investitionen in Infrastruktur zur Entwicklung, Modernisierung oder Anpassung im Forstsektor
- Art. 50Beihilfen für Investitionen in Techniken der Forstwirtschaft sowie in die Verarbeitung, Mobilisierung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Art. 51Erhaltung genetischer Ressourcen in der Forstwirtschaft
- Art. 52Gründungsbeihilfen für Erzeugergruppierungen und -organisationen im Forstsektor
- Art. 53Beihilfen für forstliche Flurbereinigung
- Art. 54Beihilfen für die Zusammenarbeit im Forstsektor
- Art. 55Beihilfen für Basisdienstleistungen und Infrastruktur in ländlichen Gebieten;
- Art. 56Existenzgründungsbeihilfen für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten in ländlichen Gebieten
- Art. 57Beihilfen für die erstmalige Teilnahme von Landwirten an Qualitätsregelungen für Baumwolle oder Lebensmittel
- Art. 58Beihilfen für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für unter Qualitätsregelungen fallende Baumwolle und Lebensmittel
- Art. 59Beihilfen für die Zusammenarbeit in ländlichen Gebieten
- Art. 60Beihilfen für CLLD-Projekte
- Art. 61Begrenzte Beihilfebeträge für CLLD-Projekte
- Art. 62Ersetzung und weitere Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 702/2014
- Art. 63Übergangsbestimmungen
- Art. 64ohne amtliche Überschrift
Anhänge
Erwägungsgründe (69)
- ErwGr. 1
- ErwGr. 2
- ErwGr. 3
- ErwGr. 4
- ErwGr. 5
- ErwGr. 6
- ErwGr. 7
- ErwGr. 8
- ErwGr. 9
- ErwGr. 10
- ErwGr. 11
- ErwGr. 12
- ErwGr. 13
- ErwGr. 14
- ErwGr. 15
- ErwGr. 16
- ErwGr. 17
- ErwGr. 18
- ErwGr. 19
- ErwGr. 20
- ErwGr. 21
- ErwGr. 22
- ErwGr. 23
- ErwGr. 24
- ErwGr. 25
- ErwGr. 26
- ErwGr. 27
- ErwGr. 28
- ErwGr. 29
- ErwGr. 30
- ErwGr. 31
- ErwGr. 32
- ErwGr. 33
- ErwGr. 34
- ErwGr. 35
- ErwGr. 36
- ErwGr. 37
- ErwGr. 38
- ErwGr. 39
- ErwGr. 40
- ErwGr. 41
- ErwGr. 42
- ErwGr. 43
- ErwGr. 44
- ErwGr. 45
- ErwGr. 46
- ErwGr. 47
- ErwGr. 48
- ErwGr. 49
- ErwGr. 50
- ErwGr. 51
- ErwGr. 52
- ErwGr. 53
- ErwGr. 54
- ErwGr. 55
- ErwGr. 56
- ErwGr. 57
- ErwGr. 58
- ErwGr. 59
- ErwGr. 60
- ErwGr. 61
- ErwGr. 62
- ErwGr. 63
- ErwGr. 64
- ErwGr. 65
- ErwGr. 66
- ErwGr. 67
- ErwGr. 68
- ErwGr. 69
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