ErwGr. 27

REG_2022_2472 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Bei Beihilfen für Flurbereinigungsmaßnahmen, Beihilfen für Informationsmaßnahmen zur Bereitstellung von Informationen für eine unbestimmte Anzahl von Begünstigten in der Land- und Forstwirtschaft, Absatzförderungsmaßnahmen in Form von Veröffentlichungen, mit denen Agrarerzeugnisse der breiten Öffentlichkeit näher gebracht werden sollen, Beihilfen zur Beseitigung der Schäden, die durch einer Naturkatastrophe gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse und sonstige widrige Witterungsverhältnisse verursacht wurden, Beihilfen zum Ausgleich der Kosten für Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen und Pflanzenschädlingen und zum Ausgleich der durch Tierseuchen oder Pflanzenschädlinge entstandenen Schäden, Beihilfen zur Deckung der Kosten für die Entfernung und Beseitigung von Falltieren, Beihilfen zur Beseitigung von durch geschützte Tiere verursachten Schäden, Beihilfen zum Ausgleich von Nachteilen im Zusammenhang mit Natura-2000-Gebieten, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen, Beihilfen zur Beseitigung von durch Naturkatastrophen verursachten Schäden und Beihilfen für Investitionen zur Erhaltung des Kultur- und Naturerbes im landwirtschaftlichen Betrieb und in Wäldern, Beihilfen für die Wiederherstellung von Wäldern, Beihilfen für die Teilnahme von Landwirten an Qualitätsregelungen für Baumwolle oder Lebensmittel und Beihilfen für Unternehmen, die an CLLD-Projekten und Projekten operationeller EIP-Gruppen teilnehmen oder davon profitieren, kommt die Vorschrift über das Vorliegen eines Anreizeffekts nicht zur Anwendung bzw. sollte als eingehalten gelten, wenn die besonderen Voraussetzungen der vorliegenden Verordnung für diese Gruppen von Beihilfen erfüllt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 27 REG_2022_2472 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 27 REG_2022_2472 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.