ErwGr. 44

REG_2022_2472 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Ausnahmen sollten für Beihilfen für die Forstwirtschaft und bestimmte nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten in ländlichen Gebieten gelten, die als Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen des ELER kofinanziert werden, sowie für Beihilfen für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen, Forschung, Entwicklung und Innovation, einschließlich durch die Nutzung weltraumgestützter Daten und Dienste der EU, sowie Flurbereinigung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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