ErwGr. 57

REG_2022_2472 · zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Die Freistellung von Beihilfen zum Ausgleich von Nachteilen in Natura-2000-Gebieten im Agrarsektor, Beihilfen für Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen und Beihilfen für ökologischen/biologischen Landbau sollte nur für Unternehmen gelten, die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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