ErwGr. 19

REG_2022_2474 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Beschluss (GASP) 2022/2478 gestattet Bulgarien, bestimmte raffinierte Erdölerzeugnisse aus russischem Rohöl, das auf der Grundlage der betreffenden Ausnahmeregelungen eingeführt wurde, in Drittländer auszuführen. Dies ist zur Minderung von Umwelt- und Sicherheitsrisiken notwendig, da solche Erzeugnisse in Bulgarien nicht sicher aufbewahrt werden können. Die jährlichen Ausfuhren sollten nicht die durchschnittlichen jährlichen Ausfuhren solcher Erzeugnisse in den vergangenen fünf Jahren übersteigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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