ErwGr. 20

REG_2022_2474 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Es ist angezeigt, in Anlagen zur Erzeugung von Flüssigerdgas hergestellte Erdgaskondensate von den in Artikel 3m und 3n genannten Verboten auszunehmen, um die Versorgungssicherheit der Union mit Flüssigerdgas zu gewährleisten. Um Umgehungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass unter die Verbote in Artikel 3m und 3n fallende Erdgaskondensaterzeugnisse nicht gekauft, eingeführt oder in die Union oder in Drittländer befördert werden, ist es angezeigt, eine Meldepflicht für die Betreiber einzuführen, die Transaktionen im Zusammenhang mit aus Anlagen zur Erzeugung von Flüssigerdgas stammendem Erdgaskondensat tätigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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