Art. 54 – Inkrafttreten und Geltungsbeginn

REG_2022_2560 · über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

(1)Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
(2)Sie gilt ab dem 12. Juli 2023.
(3)Abweichend von Absatz 2 des vorliegenden Artikels gelten die Artikel 47 und 48 ab dem 11. Januar 2023 und Artikel 14 Absatz 5, 6 und 7 ab dem 12. Januar 2024.
(4)Abweichend von Absatz 2 des vorliegenden Artikels gelten die Artikel 21 und 29 ab dem 12. Oktober 2023.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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