ErwGr. 15

REG_2022_2560 · über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen

Eine drittstaatliche Subvention gilt von dem Moment an als gewährt, ab dem der Begünstigte einen Anspruch auf die drittstaatliche Subvention erhält. Die tatsächliche Auszahlung der drittstaatlichen Subvention ist keine notwendige Voraussetzung dafür, dass eine drittstaatliche Subvention in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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