ErwGr. 3

REG_2022_328 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Am 24. Januar 2022 hat der Rat unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2021 bekräftigt, dass jede weitere militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine massive Konsequenzen und hohe Kosten nach sich ziehen werde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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