ErwGr. 5

REG_2022_328 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Mit dem Beschluss (GASP) 2022/327 werden weitere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und Beschränkungen für die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen sowie Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Güter und Technologien verhängt, die dazu beitragen könnten, dass Russland technologische Verbesserungen in seinem Verteidigungs- und Sicherheitssektor erzielt. Darüber hinaus werden durch den Beschluss Beschränkungen für die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen eingeführt. Für berechtigte und im Voraus festgelegte Zwecke werden begrenzte Ausnahmen von solchen Beschränkungen in Betracht gezogen. Ferner wird durch diesen Beschluss die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit Russland oder für Investitionen in Russland abgesehen von bestimmten Ausnahmen verboten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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