ErwGr. 8

REG_2022_328 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Durch den Beschluss (GASP) 2022/327 werden die bestehenden finanziellen Beschränkungen weiter ausgeweitet, insbesondere die Beschränkungen betreffend den Zugang bestimmter russischer Organisationen zu den Kapitalmärkten. Ebenfalls verboten werden die Börsennotierung und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien staatseigener russischer Unternehmen an Handelsplätzen der Union. Zudem werden neue Maßnahmen eingeführt, die die Finanzzuflüsse aus Russland in die Union erheblich einschränken, indem die Entgegennahme von Einlagen von russischen Staatsangehörigen oder von in Russland ansässigen Personen, die bestimmte Werte übersteigen, die Führung von Konten russischer Kunden durch die Zentralverwahrer der Union sowie der Verkauf auf Euro lautender Wertpapiere an russische Kunden verboten wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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