ErwGr. 7

REG_2022_562 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 223/2014 in Bezug auf den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE)

Als Reaktion auf den COVID-19-Ausbruch wurden die Verordnungen (EU) Nr. 1301/2013 (3) und (EU) Nr. 1303/2013 (4) des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Verordnung (EU) 2020/460 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) geändert, um eine größere Flexibilität bei der Durchführung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds (im Folgenden „Fonds“) sowie dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) unterstützten operationellen Programmen zu ermöglichen. In Anbetracht der Verschärfung der schwerwiegenden negativen Auswirkungen dieser Krise auf die Volkswirtschaften und Gesellschaften der Union wurden beide Verordnungen allerdings durch die Verordnung (EU) 2020/558 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) erneut geändert.
Um den Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die am stärksten benachteiligten Personen zu begegnen, wurde darüber hinaus die Verordnung (EU) Nr. 223/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) durch die Verordnung (EU) 2020/559 des Europäischen Parlaments und des Rates (8) geändert, um besondere Maßnahmen für den FEAD zur Bewältigung des Ausbruchs von COVID-19 einzuführen. Durch diese Änderungen wurde den Mitgliedstaaten eine außerordentliche zusätzliche Flexibilität eingeräumt, um sie so in die Lage zu versetzen, sich auf die notwendige Reaktion auf die beispiellose Krise zu konzentrieren; im Hinblick auf eine rasche Reaktion auf diese Krise wurden hierfür die Möglichkeiten ausgeweitet, nicht in Anspruch genommene Unterstützung aus den Fonds zu mobilisieren, und die Verfahrensanforderungen im Zusammenhang mit Programmdurchführung vereinfacht. Mit einer weiteren Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 durch die Verordnung (EU) 2020/2221 des Europäischen Parlaments und des Rates (9) wurden erhebliche zusätzliche Mittel als REACT-EU bereitgestellt, um die Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihren sozialen Folgen und die Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft zu unterstützen.
Als Teil desselben Pakets wurde die Verordnung (EU) Nr. 223/2014 außerdem durch die Verordnung (EU) 2021/177 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) geändert, um den Mitgliedstaaten die Mobilisierung dieser zusätzlichen Mittel für die am stärksten benachteiligten Personen im Rahmen der Durchführung des FEAD zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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