Art. 2

REG_2022_585 · zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Die Verordnung (EU) Nr. 516/2014 wird wie folgt geändert:
1.Artikel 16 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die zusätzlichen Mittel nach den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels werden den Mitgliedstaaten durch Finanzierungsbeschlüsse zur Genehmigung oder Änderung ihrer nationalen Programme im Zusammenhang mit der Halbzeitüberprüfung gemäß dem Verfahren nach den Artikeln 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 zugewiesen. Diese Mittel dürfen nur für die Durchführung der spezifischen Maßnahmen nach Anhang II dieser Verordnung verwendet werden. Ist es aufgrund neuer oder unvorhergesehener Umstände erforderlich, kann ein Mitgliedstaat diese Beträge jedoch für andere Maßnahmen im Rahmen seines nationalen Programms verwenden, sofern er die Kommission zuvor konsultiert.“
2.Artikel 17 Absatz 9 erhält folgende Fassung: „(9) Die zusätzlichen Mittel nach den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels werden den Mitgliedstaaten alle zwei Jahre zugewiesen, erstmals in den gesonderten Finanzierungsbeschlüssen zur Genehmigung ihrer nationalen Programme gemäß dem Verfahren nach Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 und anschließend in Finanzierungsbeschlüssen, die den Beschlüssen zur Genehmigung ihrer nationalen Programme beigefügt werden. Diese Mittel sind nicht auf andere Maßnahmen des nationalen Programms übertragbar. Ist es aufgrund neuer oder unvorhergesehener Umstände erforderlich, kann ein Mitgliedstaat diese Beträge jedoch für andere Maßnahmen im Rahmen seines nationalen Programms verwenden, sofern er die Kommission zuvor konsultiert.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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