ErwGr. 2

REG_2022_590 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 im Hinblick auf die Regionale Landwirtschaftliche Gesamtrechnung

Mit der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wird die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (im Folgenden „LGR“) in der Union festgelegt, indem die Methode und die Fristen für die Übermittlung der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung bestimmt werden. Bei der LGR handelt es sich um Satellitenkonten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gemäß der Definition im ESVG 2010, die der Erstellung der Gesamtrechnungen für die Zwecke der Union dienen und deren Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten harmonisiert und vergleichbar sein sollen. Im Jahr 2016 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof den Sonderbericht Nr. 1/2016 mit dem Titel „Stützung der Einkommen von Landwirten: Ist das Leistungsmessungssystem der Kommission gut konzipiert und basiert es auf soliden Daten?“. Dieser Bericht enthält fundierte und relevante Beobachtungen und Empfehlungen zur LGR und zur Verordnung (EG) Nr. 138/2004.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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