ErwGr. 3

REG_2022_590 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 138/2004 im Hinblick auf die Regionale Landwirtschaftliche Gesamtrechnung

Die Regionale Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (RLGR) ist eine Anpassung der LGR an die regionale Ebene. Die nationalen Zahlen allein können das bisweilen komplexe Bild von den auf einer detaillierteren Ebene ablaufenden Vorgängen nicht vollständig vermitteln. Daher tragen Daten auf regionaler Ebene zu einem besseren Verständnis der zwischen den Regionen bestehenden Unterschiede bei, ergänzen die Informationen für die Union, das Euro-Währungsgebiet und die einzelnen Mitgliedstaaten, werden gleichzeitig dem steigenden Bedarf an Statistiken für die Rechenschaftspflicht gerecht und führen zu einem höheren Maß an Harmonisierung, Effizienz und Einheitlichkeit bei den Agrarstatistiken der Union. Aus der RLGR muss daher die Methode und das Programm zur Übermittlung von Daten in die Verordnung (EG) Nr. 138/2004 integriert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.10.2024

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