ErwGr. 53

REG_2022_612 · über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union

Die Verbraucher unterscheiden nicht immer zwischen dem Zugang zu elektronischen Kommunikationsdiensten beim Roaming, d. h., wenn Endnutzer in besuchten Mitgliedstaaten auf solche Dienste zugreifen, und der Intra-EU-Kommunikation, d. h., wenn Verbraucher in ihrem Herkunftsmitgliedstaat Anrufe tätigen oder SMS-Nachrichten in einen anderen Mitgliedstaat versenden. Das Roaming und die Intra-EU-Kommunikation sind zwar zwei voneinander getrennte Märkte, jedoch lassen sich aus der Sicht der Verbraucher bestimmte Parallelen ziehen. Seit dem 15. Mai 2019 sind die Endkundenpreise (ohne MwSt.), die Verbrauchern für die regulierte Intra-EU-Kommunikation berechnet werden können, auf 0,19 EUR pro Minute für Anrufe und auf 0,06 EUR je SMS begrenzt. Mit der Verlängerung der mit dieser Verordnung eingeführten Maßnahmen für das Roaming zu Inlandspreisen, mit denen das Risiko einer Abschreckung von der grenzüberschreitenden Kommunikation eingedämmt und die Schaffung eines Binnenmarkts ermöglicht werden soll, dürfte es angezeigt sein, die Entwicklung des Marktes der Intra-EU-Kommunikation zu untersuchen. Zu diesem Zweck sollten die bestehenden Maßnahmen im Lichte der Anwendung der Richtlinie (EU) 2018/1972 und insbesondere der Vorschriften über interpersonelle Kommunikationsdienste sowie der Einführung unionsweit einheitlicher Anrufzustellungsentgelte bewertet werden, die Bestandteil der Kostenstruktur der Intra-EU-Kommunikation sind. Die Kommission sollte mit Unterstützung des GEREK die Auswirkungen der bestehenden Maßnahmen bewerten, die mit der Verordnung (EU) 2018/1971 des Europäischen Parlaments und des Rates (19) eingeführt wurden, und feststellen, ob und inwieweit zum Schutz der Verbraucher weiterhin eine Senkung der Obergrenzen erforderlich ist. Diese Bewertung sollte mindestens ein Jahr vor dem Auslaufen dieser Maßnahmen am 14. Mai 2024 erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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