ErwGr. 11

REG_2022_615 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014, um die Vorhersehbarkeit für die Mitgliedstaaten zu verbessern und die Verfahren für die Streitbeilegung bei der Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel zu klären

Um im Falle einer Uneinigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission die Unterbrechung des Zeitraums zu ermöglichen, für den Zinsen anfallen, sollten Bestimmungen eingeführt werden, die der derzeitigen Praxis Rechnung tragen, bei dem Unionshaushalt geschuldeten Eigenmittelbeträgen eine Zahlung unter Vorbehalt vorzunehmen, welche die Möglichkeit eröffnet, im Einklang mit Artikel 268 und Artikel 340 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Kommission zu erheben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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