ErwGr. 14

REG_2022_615 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014, um die Vorhersehbarkeit für die Mitgliedstaaten zu verbessern und die Verfahren für die Streitbeilegung bei der Bereitstellung der traditionellen, der MwSt.- und der BNE-Eigenmittel zu klären

Die Artikel 6 und 10a der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 sollten dahin gehend angepasst werden, dass die Bezugnahme auf die Korrektur zugunsten des Vereinigten Königreichs gestrichen und Deutschland als Begünstigter von Pauschalkorrekturen im Einklang mit dem Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates (4) aufgenommen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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