ErwGr. 18

REG_2022_850 · über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726

Die e-CODEX-Ansprechpartner sollten berechtigt sein, nach dieser Verordnung technische Unterstützung anzufordern und zu erhalten, und sie sollten den Betrieb des e-CODEX-Systems in den Mitgliedstaaten unterstützen. In den Anforderungen an das Dienstleistungsniveau für die von eu-LISA durchzuführenden Tätigkeiten sollte die Frage der Zahl der e-CODEX-Ansprechpartner in den Mitgliedstaaten und bei der Kommission geregelt werden, im Verhältnis zu der Zahl der von den Mitgliedstaaten oder der Kommission autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte und zu der Zahl der von ihnen angewendeten digitalen Verfahrensstandards.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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