ErwGr. 10

REG_2022_869 · zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013

Die Energieinfrastruktur der Union sollte modernisiert werden, um technisch bedingten Ausfällen vorzubeugen und die Belastbarkeit der Infrastruktur gegenüber solchen Ausfällen, natürlichen oder von Menschen verursachten Katastrophen, negativen Auswirkungen des Klimawandels und Bedrohungen für ihre Sicherheit zu stärken; insbesondere betrifft dies europäische kritische Infrastrukturen im Sinne der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (11).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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