ErwGr. 29

REG_2022_869 · zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013

In enger Abstimmung mit allen Mitgliedstaaten und Interessenträgern hat die Kommission 14 transeuropäische Energieinfrastrukturprioritäten ermittelt, deren Umsetzung für die Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und ihrem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 unerlässlich ist. Diese Prioritäten umfassen verschiedene geografische Regionen oder thematische Gebiete in den Bereichen Stromübertragung und -speicherung, Offshore-Netze für erneuerbare Energie, Wasserstofffernleitung und -speicherung, Elektrolyseure, intelligente Gasnetze, intelligente Stromnetze sowie Speicherung und Transport von CO2.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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