ErwGr. 42

REG_2022_869 · zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013

Die korrekte und koordinierte Anwendung der Richtlinien 2001/42/EG (19) und 2011/92/EU (20) des Europäischen Parlaments und des Rates sowie, soweit anwendbar, des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (21), unterzeichnet in Aarhus am 25. Juni 1998 (im Folgenden „Übereinkommen von Aarhus“), und des UN/ECE-Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (22), unterzeichnet in Espoo am 25. Februar 1991 (im Folgenden das „Übereinkommen von Espoo“), sollte die Harmonisierung der wichtigsten Grundsätze für die Umwelt- und Klimaverträglichkeitsprüfung auch in grenzüberschreitendem Rahmen gewährleisten. Die Kommission hat Leitlinien herausgegeben, um die Mitgliedstaaten bei der Festlegung angemessener legislativer und nichtlegislativer Maßnahmen zur Straffung der Umweltverträglichkeitsprüfungen für Energieinfrastrukturen zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die nach Unionsrecht für Vorhaben von gemeinsamem Interesse vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen kohärent durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten sollten bei Vorhaben von gemeinsamem Interesse ihre Prüfungen abstimmen und, soweit möglich, gemeinsame Prüfungen vorsehen. Die Mitgliedstaaten sollten ermutigt werden, sich über bewährte Verfahren und den Aufbau von Verwaltungskapazitäten für die Genehmigungsverfahren auszutauschen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 42 REG_2022_869 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 42 REG_2022_869 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.