ErwGr. 40

REG_2022_869 · zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Offshore-Netze für erneuerbare Energien sollten für grenzüberschreitende Offshore-Vorhaben auf der Unionsliste einzige Anlaufstellen benannt werden, wodurch der Verwaltungsaufwand für Projektträger verringert wird. Die einzigen Anlaufstellen sollten dazu beitragen, die Komplexität zu verringern, die Effizienz zu verbessern und die Genehmigungsverfahren für Offshore-Übertragungsanlagen, die oft mehreren Rechtsordnungen unterliegen, zu beschleunigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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