Art. 32 – Aufhebung

REG_2022_922 · über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013

Die Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 aufgehoben, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Annahme der Evaluierungsberichte und der Empfehlungen, die weiter gelten, bis die in Artikel 31 Absatz 3 der vorliegenden Verordnung genannten Evaluierungsberichte und Empfehlungen angenommen sind.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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