ErwGr. 31

REG_2022_922 · über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013

Was den Geheimhaltungsstatus der Evaluierungsberichte und der Berichte anbelangt, so sollten sie gemäß den im Beschluss (EU, Euratom) 2015/443 der Kommission (10) festgelegten Sicherheitsvorschriften als „vertrauliche Informationen, die nicht zu den Verschlusssachen zählen“, gelten. Sie sollten als „RESTREINT UE/EU RESTRICTED“ im Sinne des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission (11) eingestuft werden, wenn diese Einstufung gemäß Artikel 5 Absatz 3 dieses Beschlusses erforderlich ist oder der evaluierte Mitgliedstaat dies mit Begründung beantragt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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