Terroranschläge lösen die umfassende Verbreitung terroristischer Inhalte über Online-Plattformen aus, die Angriffe auf das Leben oder die körperliche Unversehrtheit zeigen oder unmittelbar zu Angriffen auf das Leben oder die körperliche Unversehrtheit aufrufen, und ermöglichen auf diese Weise die Glorifizierung von Terrorismus, entsprechende Ausbildungen sowie schließlich die Radikalisierung und die Rekrutierung anderer Personen. Darüber hinaus verstetigt der zunehmende Rückgriff auf das Internet, um Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern aufzuzeichnen oder weiterzugeben, den Schaden für die Opfer, da das Material leicht vervielfältigt und weiterverbreitet werden kann. Damit Straftaten, die unter die Ziele von Europol fallen, verhindert und bekämpft werden können, sollte Europol die Mitgliedstaaten bei Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Inhalte im Zusammenhang mit Online-Krisensituationen, die auf aktuelle oder kürzlich stattgefundene Ereignisse in der realen Welt zurückzuführen sind, und der Online-Verbreitung von Online-Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie bei Maßnahmen von Online-Diensteanbietern gemäß ihren Pflichten nach dem Unionsrecht sowie bei ihren freiwilligen Maßnahmen unterstützen können. Zu diesem Zweck sollte Europol einschlägige personenbezogene Daten, einschließlich der mit solchen Inhalten verbundenen eindeutigen, unumkehrbaren digitalen Signaturen (sog. „Hashes“), IP-Adressen oder URLs, mit privaten Parteien austauschen können, die in der Union oder in einem Drittstaat niedergelassen sind, für den ein Angemessenheitsbeschluss vorliegt oder, sofern ein solcher Beschluss nicht vorliegt, mit dem eine internationale Übereinkunft oder ein Kooperationsabkommen abgeschlossen wurde oder wenn geeignete Garantien für den Schutz personenbezogener Daten in einem rechtsverbindlichen Instrument vorgesehen sind oder wenn Europol aufgrund einer Bewertung aller Umstände der Übermittlung personenbezogener Daten zu der Auffassung gelangt ist, dass diese Garantien in diesem Drittstaat bestehen. Ein solcher Austausch von personenbezogenen Daten sollte nur stattfinden, um die Entfernung terroristischer Inhalte und Online-Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu ermöglichen, insbesondere wenn eine exponentielle Verbreitung und Viralität von solchem Inhalt und Material bei mehreren Online-Diensteanbietern erwartet wird. Die vorliegende Verordnung sollte keinesfalls dahin gehend ausgelegt werden, dass sie einen Mitgliedstaat daran hindert, Entfernungsanordnungen gemäß der Verordnung (EU) 2021/784 als Instrument zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte zu nutzen.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024
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