REG_2022_991 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/794 in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation
Der in der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehene Mechanismus der vorherigen Konsultation unter Einbeziehung der EDSB ist eine wichtige Garantie für neue Arten von Verarbeitungsvorgängen. Dieser Mechanismus sollte jedoch nicht für spezifische individuelle Verarbeitungstätigkeiten wie Projekte der operativen Analysen gelten, sondern für die Nutzung neuer Informationstechnologie (IT)-Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten und für wesentliche Änderungen dieser Systeme, die ein hohes Risiko für die Rechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen mit sich bringen würden. Es sollte nicht möglich sein, die Frist auszusetzen, innerhalb deren der EDSB verpflichtet sein sollte, eine schriftliche Stellungnahme zu solchen Konsultationen abzugeben. Im Falle besonders dringender Verarbeitungstätigkeiten, die für die Erfüllung der Aufgaben von Europol von erheblicher Bedeutung sind, sollte es Europol möglich sein, die Verarbeitung ausnahmsweise bereits nach Beginn der vorherigen Konsultation einzuleiten, selbst wenn die Frist für die schriftliche Stellungnahme des EDSB noch nicht abgelaufen ist. Eine solche Dringlichkeit kann in Situationen entstehen, die für die Erfüllung der Aufgaben von Europol von erheblicher Bedeutung sind, wenn die Verarbeitung zur Verhütung und Bekämpfung einer unmittelbaren Bedrohung durch eine Straftat, die unter die Ziele von Europol fallen, und zum Schutz lebenswichtiger Interessen einer betroffenen oder einer sonstigen Person erforderlich ist. Der Datenschutzbeauftragte von Europol sollte in die Beurteilung der Dringlichkeit und Notwendigkeit einer solchen Verarbeitung einbezogen werden, bevor die Frist, innerhalb deren der EDSB auf eine vorherige Konsultation antworten soll, abläuft. Der Datenschutzbeauftragte von Europol sollte solche Verarbeitungsfragen überwachen. Der EDSB sollte in der Lage sein, seine Befugnisse bei einer solchen Verarbeitung auszuüben.
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