ErwGr. 64

REG_2023_1113 · über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849

Zur Gewährleistung der Kohärenz mit der Verordnung (EU) 2023/1114 sollte die vorliegende Verordnung ab dem Geltungsbeginn der erstgenannten Verordnung gelten. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die Mitgliedstaaten auch die Änderungen der Richtlinie (EU) 2015/849 umsetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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