ErwGr. 8

REG_2023_1113 · über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849

Aufgrund der globalen Reichweite der Transaktionen, der Geschwindigkeit, in der diese abgewickelt werden können, und der beim Transfer gebotenen Anonymität können virtuelle Vermögenswerte – auch grenzüberschreitend – besonders leicht zu kriminellen Zwecken missbraucht werden. Um den Risiken eines Missbrauchs von virtuellen Vermögenswerten zu Zwecken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wirksam zu begegnen, sollte die Union die globale Anwendung der mit dieser Verordnung umgesetzten Normen und die Entwicklung der internationalen und länderübergreifenden Dimension des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens für Transfers virtueller Vermögenswerte in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorantreiben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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