ErwGr. 10

REG_2023_1141 · über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Am 9. August 2021 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme (4) der Behörde zu dieser Angabe, in welcher der Schluss gezogen wurde, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten die wissenschaftlichen Belege nicht ausreichten, um einen kausalen Zusammenhang zwischen der Einnahme von MegaNatural®-BP, einem für den Gesamtgehalt an Phenolen, Gallussäure und der Summe von Catechin und Epicatechin standardisierten Traubenkernextrakt, und der Erhaltung des Blutdrucks im normalen Bereich nachzuweisen. Da die gesundheitsbezogene Angabe nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 für die Aufnahme in die Unionsliste zugelassener gesundheitsbezogener Angaben entspricht, sollte sie nicht zugelassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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