ErwGr. 9

REG_2023_1141 · über die Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern

Nachdem Praline i Cokolada j.d.o.o. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zur wissenschaftlichen Begründung zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich MegaNatural®-BP-Traubenkernextrakt und der Erhaltung des Blutdrucks im normalen Bereich (Frage Nr. EFSA-Q-2020-00718) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „MegaNatural®-BP trägt zur Erhaltung des Blutdrucks im gesunden Bereich bei.“

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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