ErwGr. 15

REG_2023_1231 · mit besonderen Vorschriften für den Eingang nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs von bestimmten Sendungen mit Einzelhandelswaren, zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzkartoffeln, Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden, sowie für die Verbringung bestimmter Heimtiere nach Nordirland zu anderen als Handelszwecken

In jenen Fällen, die in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen und in denen amtliche Kontrollen in Form von Bescheinigungen und Kontrollen von Einzelhandelswaren, die aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht werden, reduziert werden und daher sichergestellt werden muss, dass diese Einzelhandelswaren in Nordirland verbleiben und dass, indem den Verbrauchern Informationen zu diesen Einzelhandelswaren gegeben werden, diese Einzelhandelswaren weder den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verbraucher im Binnenmarkt noch dessen Integrität gefährden, sind besondere Kennzeichnungsvorschriften angezeigt. Diese besonderen Vorschriften sollten gewährleisten, dass die Verbraucher informiert werden und die Einzelhandelswaren rückverfolgbar sind. Sie sollten auch unterschiedliche Anforderungen an die Kennzeichnung in Bezug auf Behältnis, Regal und Produkt vorsehen. Bei der Anwendung dieser besonderen Vorschriften sollte berücksichtigt werden, dass angemessene Fristen für die Kennzeichnung festgelegt werden müssen, um die Lieferketten zu entlasten und Schwierigkeiten für sie zu minimieren, und dass der anhaltende Einzelhandelswarenverkehr innerhalb des Vereinigten Königreichs im Einklang mit der Position Nordirlands als Teil des Vereinigten Königreichs wichtig ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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