ErwGr. 16

REG_2023_1231 · mit besonderen Vorschriften für den Eingang nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs von bestimmten Sendungen mit Einzelhandelswaren, zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzkartoffeln, Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden, sowie für die Verbringung bestimmter Heimtiere nach Nordirland zu anderen als Handelszwecken

Maßgeschneiderte Mechanismen sind angebracht, die ausschließlich dafür sorgen, dass aus anderen Drittländern als dem Vereinigten Königreich kommende Einzelhandelswaren (im Folgenden „Einzelhandelswaren aus der übrigen Welt“), die aus Erzeugnissen tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, aus zusammengesetzten Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen bestehen, von den in dieser Verordnung festgelegten besonderen Vorschriften profitieren. Erstens würde im Fall von Einzelhandelswaren aus der übrigen Welt tierischen oder pflanzlichen Ursprungs oder bestehend aus zusammengesetzten Erzeugnissen der geeignete Mechanismus angewandt, falls das Vereinigte Königreich beschließt, seine Vorschriften innerhalb seines innerstaatlichen Rechts und im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Anforderungen anzupassen. Sollte das Vereinigte Königreich beschließen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, müssen zu diesem Zweck Verfahren zur Anpassung dieser Vorschriften, nämlich über einen Mechanismus zur Auflistung und Streichung der Erzeugnisse aus der Liste, sowie andere erforderliche Garantien festgelegt werden. Wenn das Vereinigte Königreich eine Anpassung seiner Vorschriften beschließt, steht es ihm weiterhin frei, striktere Bedingungen hinzuzufügen. Zweitens sollten bei Fischereierzeugnissen die Vorschriften des Vereinigten Königreichs berücksichtigt werden, mit denen sichergestellt wird, dass Fischereierzeugnisse aus illegaler, nicht gemeldeter und unregulierter Fischerei nicht in das Vereinigte Königreich eingeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 16 REG_2023_1231 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 16 REG_2023_1231 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.