ErwGr. 6

REG_2023_1315 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Laut der Mitteilung über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas (7) und der Mitteilung über eine europäische Datenstrategie (8) gilt es sicherzustellen, dass digitale Lösungen Europa auf seinem eigenen Weg hin zu einem digitalen Wandel unterstützen, der den Menschen dank der Wahrung unserer Werte zugutekommt. Der neuen Industriestrategie für Europa (9) zufolge braucht Europa Forschung und Technologie sowie einen starken Binnenmarkt, der Barrieren und Bürokratie beseitigt. Weiter heißt es darin, dass verstärkte Investitionen in Forschung, Innovation und den Aufbau modernster Infrastruktur dazu beitragen werden, dass neue Produktionsprozesse entwickelt und dabei Arbeitsplätze geschaffen werden. In diesem Zusammenhang umfassen Forschungsvorhaben und innovationsunterstützende Dienste auch die Entwicklung und Verbesserung digitaler Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen in beliebigen Bereichen, Technologien, Branchen oder Wirtschaftszweigen (u. a. digitale Branchen, digitale Infrastrukturen und Technologien wie Hochleistungsrechnen, Quantentechnologien, Blockchain-Technologien, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, Big Data und Cloud-Technologien).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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