zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
REG_2023_1315 · 30 Artikel · 27 Erwägungsgründe
- Art. 1ohne amtliche Überschrift
- Art. 13Anwendungsbereich der Regionalbeihilfen
- Art. 19aBeihilfen für die Kosten von KMU, die an Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (‚CLLD‘) teilnehmen
- Art. 19bBegrenzte Beihilfebeträge für KMU, die von Projekten der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (‚CLLD‘) profitieren
- Art. 19cBeihilfen für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Eingriffe bezüglich der Strom-, Erdgas- oder Wärmeversorgung
- Art. 19dKMU-Beihilfen in Form befristeter öffentlicher Eingriffe bezüglich der Versorgung mit Strom, Gas oder aus Erdgas oder Strom erzeugter Wärme zur Abfederung der Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bedingten Preiserhöhungen
- Art. 21Risikofinanzierungsbeihilfen
- Art. 21aRisikofinanzierungsbeihilfen für KMU in Form von Steueranreizen für private Investoren, die natürliche Personen sind
- Art. 25eBeihilfen im Rahmen der Kofinanzierung von Vorhaben, die aus dem Europäischen Verteidigungsfonds oder dem Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich unterstützt werden
- Art. 26aInvestitionsbeihilfen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
- Art. 36Investitionsbeihilfen für den Umweltschutz einschließlich Dekarbonisierung
- Art. 36aInvestitionsbeihilfen für Lade- oder Tankinfrastruktur
- Art. 36bInvestitionsbeihilfen für den Erwerb sauberer oder emissionsfreier Fahrzeuge und die Nachrüstung von Fahrzeugen
- Art. 38aInvestitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen
- Art. 38bBeihilfen zur Begünstigung von Energieleistungsverträgen
- Art. 41Investitionsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien, von erneuerbarem Wasserstoff und von hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
- Art. 43Betriebsbeihilfen zur Förderung von erneuerbaren Energien und von erneuerbarem Wasserstoff im Rahmen von kleinen Vorhaben und von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
- Art. 44Beihilfen in Form von Steuerermäßigungen nach der Richtlinie 2003/96/EG
- Art. 44aBeihilfen in Form von Ermäßigungen von Umweltsteuern oder -abgaben
- Art. 45Investitionsbeihilfen für die Sanierung von Umweltschäden, die Rehabilitierung natürlicher Lebensräume und Ökosysteme, den Schutz bzw. die Wiederherstellung der Biodiversität oder die Umsetzung naturbasierter Lösungen für die Anpassung an den Klimawandel und für den Klimaschutz
- Art. 46Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und/oder Fernkälte
- Art. 47Investitionsbeihilfen für Ressourceneffizienz und zur Unterstützung des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft
- Art. 48Investitionsbeihilfen für Energieinfrastrukturen
- Art. 49Beihilfen für Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie
- Art. 52Beihilfen für feste Breitbandnetze
- Art. 52aBeihilfen für 4G- und 5G-Mobilfunknetze
- Art. 52cKonnektivitätsgutscheine
- Art. 52dBeihilfen für Backhaul-Netze
- Art. 2ohne amtliche Überschrift
- Art. 3ohne amtliche Überschrift
Erwägungsgründe (27)
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.