ErwGr. 15

REG_2023_1315 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Verordnung (EU) 2022/2473 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Im Anschluss an die Annahme der überarbeiteten Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen (13) sollten für den Zeitraum ab 2022 die Erschließung von KMU-Finanzierungen betreffende Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 an die überarbeiteten Leitlinien angeglichen werden, um Kohärenz zu gewährleisten. KMU bilden sowohl im Hinblick auf die Beschäftigung als auch auf die wirtschaftliche Dynamik und das Wirtschaftswachstum das Rückgrat der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und sind daher auch für die wirtschaftliche Entwicklung und die Widerstandsfähigkeit der Union insgesamt von zentraler Bedeutung. Sie bieten innovative Lösungen zur Bewältigung von Herausforderungen wie dem Klimawandel, dem ineffizienten Ressourceneinsatz und dem Verlust des sozialen Zusammenhalts und tragen dazu bei, diese Innovationen zu verbreiten; damit unterstützen sie den grünen und den digitalen Wandel und stärken die Widerstandsfähigkeit bzw. die technologische Unabhängigkeit der Union. Gleichwohl benötigen KMU Zugang zu Finanzmitteln, um wachsen und ihr volles Potenzial entfalten zu können. Daher hält es die Kommission für angezeigt, die Schaffung eines effizienten Marktes für Risikofinanzierungen voranzutreiben, damit KMU in jeder Entwicklungsphase Zugang zu den erforderlichen Finanzmitteln haben. Solange die Schaffung eines solchen Marktes noch nicht vollständig abgeschlossen ist, tragen Beihilfen zur Erschließung von Finanzierungen für KMU und Unternehmensneugründungen dazu bei, Marktversagen oder andere relevante Hindernisse zu beheben, die die Unternehmen daran hindern, die zur Entfaltung ihres vollen Potenzials benötigten Finanzmittel zu mobilisieren. KMU sind, vor allem in der Anfangsphase oder wenn sie in neuen Sektoren oder Hochtechnologiesektoren tätig sind, häufig nicht in der Lage, Investoren ihre Kreditwürdigkeit nachzuweisen. Die 2019 und 2020 durchgeführte Evaluierung (14) der einschlägigen Vorschriften hat bestätigt, dass solche Fälle von Marktversagen und anderen relevanten Hindernisse weiterhin bestehen und sich durch die COVID-19-Pandemie und die Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine bedingten derzeitigen politischen und wirtschaftlichen Lage in Europa noch verschärfen dürften. Um den Einsatz solcher Beihilfen weiter zu erleichtern, damit die Wachstumsaussichten der KMU und die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft der Union insgesamt gesichert werden können, und um mehr Klarheit zu schaffen, sollten die Struktur und der Anwendungsbereich der Bestimmungen über Risikofinanzierungen überarbeitet werden. Bei Projekten, die für eine Förderung durch den Innovationsfonds infrage kommen, können innovative Unternehmen unter weniger strengen Voraussetzungen Zugang zu Finanzierungen erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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