Art. 23 – Zusammensetzung des Verwaltungsrats

REG_2023_1322 · über die Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1920/2006

(1)Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus: a) je einem Vertreter pro Mitgliedstaat mit Stimmrecht; b) zwei Vertretern der Kommission mit Stimmrecht.
(2)Der Verwaltungsrat umfasst außerdem: a) zwei vom Europäischen Parlament benannte unabhängige Sachverständige mit besonderen Fachkenntnissen auf dem Gebiet der Drogen, mit Stimmrecht; b) je einen Vertreter jedes Drittlandes, das mit der Union ein Abkommen nach Artikel 54 geschlossen hat, ohne Stimmrecht.
(3)Jedes Mitglied des Verwaltungsrats hat einen Stellvertreter. Der Stellvertreter vertritt das Mitglied in dessen Abwesenheit und kann an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen.
(4)Die Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertreter werden aufgrund ihrer Kenntnisse auf den in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a festgelegten Gebieten unter Berücksichtigung einschlägiger Führungs-, Verwaltungs- und haushaltstechnischer Kompetenzen ernannt. Alle im Verwaltungsrat vertretenen Parteien bemühen sich um eine Begrenzung der Fluktuation ihrer Vertreter, um die Kontinuität der Arbeit des Verwaltungsrats zu gewährleisten. Alle Parteien streben eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern im Verwaltungsrat an.
(5)Der Verwaltungsrat kann Vertreter internationaler Organisationen, mit denen die Agentur nach Artikel 53 zusammenarbeitet, als Beobachter hinzuziehen.
(6)Die Amtszeit der Mitglieder und ihrer Stellvertreter beträgt vier Jahre. Diese Amtszeit ist verlängerbar.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 23 REG_2023_1322 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 23 REG_2023_1322 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.